Ein Hörgerät ist mehr als nur ein technisches Hilfsmittel – es ist Ihr täglicher Begleiter, der Sie dabei unterstützt, die Welt um Sie herum klar und deutlich wahrzunehmen. Umso wichtiger, dass Ihr Hörgerät immer einwandfrei funktioniert. Doch was ist, falls einmal etwas nicht mit Ihrem Gerät stimmen sollte? Keine Sorge! Wir kümmern uns schnell und zuverlässig um die Reparatur Ihres Hörgeräts. Erfahren Sie mehr über unseren Reparaturservice. Ganz gleich, ob Sie Fragen zur Pflege und Wartung haben oder sofort Unterstützung benötigen – wir sind für Sie da. Vereinbaren Sie Ihren Termin zur kostenlosen Beratung.
Wenn es um die Reparatur von zuzahlungspflichtigen Hörgeräten geht, können Sie sich auf unser Garantie- und Versicherungspaket verlassen. Wir bieten Ihnen drei Jahre Garantie auf alle Reparaturen – und die Möglichkeit, die Garantie je nach Modell, Hersteller und Technikstufe auf bis zu sechs Jahre zu verlängern. Darüber hinaus genießen Sie vier Jahre Versicherungsschutz, der Schäden durch Verlust, grobe Fahrlässigkeit und andere unvorhergesehene Ereignisse abdeckt – ohne Aufpreis, ohne versteckte Kosten, und ohne zusätzliche Bedingungen. Mit unserem erstklassigen Reparaturservice profitieren Sie von maximaler Sicherheit und Ruhe – für ein rundum geschütztes Hörerlebnis.
Hörsysteme sind komplexe technische Geräte, die im täglichen Gebrauch unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt sind. Hier sind einige der häufigsten Defekte, die bei Hörgeräten auftreten und die wir für Sie beheben können:
Wir möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen. Mit den folgenden Tipps können Sie Ihr Hörgerät selbst überprüfen und kleinere Probleme beheben:
Achtung: Nehmen Sie selbst keine komplexen Reparaturen vor, da sie das Hörgerät beschädigen könnten. Bei unsachgemäßer Behandlung übernimmt die Krankenkasse keine Kosten. Wenden Sie sich im Zweifel immer an Ihren Hörakustiker.
Grundsätzlich gilt: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel einen Großteil der Reparaturkosten. Voraussetzung dafür ist, dass das Hörgerät von einem HNO-Arzt verordnet wurde und die Reparatur medizinisch notwendig ist. Ist das Hörgerät nicht reparabel, übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten für einen Ersatz des Geräts. Bei privaten Krankenversicherungen sieht die Kostenübernahme ähnlich aus. Die Reparaturkosten werden in der Regel übernommen, jedoch können je nach Tarif zusätzliche Kosten anfallen.
Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Dazu gehören die Überprüfung des Versicherungsumfangs und die Antragstellung. Selbstverständlich informieren wir Sie im Voraus über mögliche Kosten, die nicht von der Versicherung gedeckt werden, damit es keine Überraschungen gibt.
Die Wartungspauschale ist ein fester Betrag, den die Krankenkassen für die Pflege und Reparatur von Hörgeräten übernehmen. Die Pauschale liegt bei etwa 140 Euro und deckt Inspektionen, kleinere Reparaturen und Einstellungen des Hörgeräts ab. Sie gilt in der Regel für sechs Jahre. Danach müssen Sie die Reparaturkosten selbst übernehmen. Alternativ können Sie sich auch ein neues Hörgerät zulegen. Die meisten Krankenkassen gewähren alle sechs Jahre einen Zuschuss für ein neues Hörsystem.
Bei zuzahlungsfreien Krankenkassen-Hörgeräten sind alle notwendigen Reparaturen durch die Pauschale abgedeckt. Haben Sie ein zuzahlungspflichtiges Hörgerät, profitieren Sie dennoch von unserem ausgezeichneten Garantie- und Versicherungspaket: mindestens drei Jahre Garantie und vier Jahre Versicherungsschutz sind für Sie drin.
Vereinbaren Sie online einen Termin in Ihrer Wunschfiliale, damit Ihr Hörgerät gründlich überprüfen können.
Viele Reparaturen können wir direkt vor Ort durchführen. Ist eine umfangreichere Reparatur notwendig, senden wir Ihr Hörgerät an unsere Werkstatt.
Je nach Art der Reparatur erhalten Sie Ihr Hörgerät sofort oder nach nur wenigen Tagen –schon können Sie sich wieder den Klängen des Lebens widmen.
Kleinere Reparaturen können wir direkt vor Ort erledigen. Muss das Hörgerät in eine Werkstatt eingeschickt werden, kann es ein paar wenige Tage dauern. Wir informieren Sie über die voraussichtliche Reparaturzeit, sobald wir das Problem diagnostiziert haben.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für notwendige Reparaturen, sofern das Hörgerät von einem HNO-Arzt verordnet wurde. Auch private Krankenversicherung übernehmen die Kosten – die genauen Bedingungen hängen von Ihrem Tarif ab. Auch bei zuzahlungspflichtigen Hörsystemen, für die Sie selbst einen Beitrag geleistet haben, können Sie sich entspannt zurücklehnen und auf mindestens drei Jahre Garantie und vier Jahre Versicherungsschutz freuen.
Innerhalb der Garantiezeit treten in der Regel Defekte auf, die auf mangelhafte Bauteile zurückzuführen sind. In diesem Fall übernehmen die Hersteller die Reparaturkosten. Wenden Sie sich mit einem solchen Defekt an Ihren Hörakustiker, bevor die Garantiezeit abläuft.
Reinigen Sie Ihr Hörgerät regelmäßig mit einem weichen, trockenen Tuch und einem speziellen Reinigungsset. Überprüfen Sie die Batterien und tauschen Sie sie bei Bedarf aus. Obwohl moderne Hörgeräte robust sind, können Sie durch Feuchtigkeit vorzeitig beschädigt werden. Bewahren Sie Ihre Hörgeräte in einer Trocknungsbox auf und vermeiden Sie Sauna- oder Schwimmbadbesuche.
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