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Krankenkassen-Hörgeräte: Hörsysteme zum Nulltarif

Mit unseren Hörgeräten erhalten Sie ein großes Stück Lebensqualität zurück – und das ohne Zuzahlung. Wenn Ihnen Ihr HNO-Arzt ein Hörgerät nach Muster 15 als medizinische Notwendigkeit verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Unsere Nulltarif-Hörgeräte entsprechen dem aktuellen Stand der Technik, sind einfach in der Handhabung und zuverlässig im alltäglichen Gebrauch. Überzeugen Sie sich selbst und vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre individuelle Beratung vom Fachmann.

Hörgeräte ohne Zuzahlung – darauf können Sie sich freuen

Bei uns finden Sie eine große Auswahl an Hörgeräten zum Nulltarif, die mit leistungsstarken Funktionen und einer kleinstmöglichen Bauform punkten. Dabei übertreffen unsere Hilfsmittel die Leistungsanforderungen der Krankenkassen deutlich:

Krankenkassen-Hörgeräte: Das sollten Sie zur Kostenübernahme wissen ​

Damit Sie den Krankenkassen-Zuschuss in Anspruch nehmen können, benötigen Sie eine sogenannte „ohrenärztliche Verordnung einer Hörhilfe“. Diese erhalten Sie von Ihrem behandelnden HNO-Arzt, wenn er den Hörverlust anhand folgender Kriterien feststellt:

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf ein kostenfreies Hörgerät. Dabei zahlen Sie lediglich 10 Euro pro Hörgerät. Die restlichen Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse – das ist gesetzlich für alle Krankenkassen gleichermaßen festgelegt. Auch die Nachbetreuung und Hörgeräte-Reparatur sind von diesen Regelungen eingeschlossen. Zudem sind die Leistungsanforderungen der Krankenkassen einheitlich, sodass Sie immer gut versorgt sind – egal, wo Sie versichert sind. Wir arbeiten mit allen deutschen Krankenkassen zusammen und übernehmen gerne die Abwicklung, damit Sie sich entspannt zurücklehnen und die Klänge des Lebens genießen

Gut zu wissen: Sobald Sie die Verordnung von Ihrem Arzt erhalten, ist diese nur 28 Tage lang gültig. Vereinbaren Sie online einen Termin, um mit Ihrer Hörgeräteversorgung schnellstmöglich zu beginnen.

Frau sucht sich beim Hörakustiker ein zuzahlungsfreies Hörgerät aus

So gut sind die Hörgeräte-Kassenmodelle

Die Hörgeräte-Kassenmodelle sind solide Hilfsmittel, die Sie ganz ohne Zahlung eines Eigenanteils bei uns erstehen können. Unsere modernen Hörgeräte erfüllen die Mindestanforderungen der Beratungsrichtlinie des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB). Sie sind leistungsstark und digital und decken mindestens 6 Frequenzbereiche ab – für das individuelle Einstellen Ihres Hörgerätes.

Die Geräte nehmen den Schall aus mehreren Richtungen auf und weisen eine Mindestanzahl von 3 Hörprogrammen auf, die auf verschiedene Alltagssituationen ausgelegt sind. Darüber hinaus sind sie mit einer Rückkopplungsunterdrückung ausgestattet, welche störende Pfeifgeräusche eliminiert.

Hörgeräte mit Bluetooth ohne Zuzahlung – für drahtlosen Audiogenuss

Wenn Sie gerne Hörbücher, Musik oder Telefonate direkt über Ihre Hörgeräte hören möchten, sind unsere zuzahlungsfreien Hörgeräte mit Bluetooth die richtige Wahl. Ihre Audioinhalte können Sie auf diese Weise deutlicher und klangreicher wahrnehmen. Die Kopplung der Hörgeräte via Bluetooth mit dem Smartphone eröffnet Ihnen überdies weitere Bedienmöglichkeiten: Lautstärke, Richtfokus und vieles mehr steuern Sie künftig bequem per App.

Zuzahlungsfreies Hinter-dem-Ohr-Hörgerät von Interton in Schwarz.
Hinter-dem-Ohr-Hörgerät von Interton mit Ladestation.

Hörgeräte mit Akku ohne Zuzahlung – für maximalen Komfort

In unserem Sortiment halten wir auch aufladbare Hörgeräte für Sie bereit, die Sie zum Nulltarif erwerben können. Die Hörhilfen verfügen über modernste Akkutechnologie und bringen Sie dank langer Akkulaufzeit zuverlässig durch den Tag. Am besten laden Sie die Hörgeräte in der Nacht auf, wenn sie sowieso nicht benötigt werden. Das erledigen Sie mit einer speziellen Ladestation, die Sie beim Kauf erhalten.

Beispiele für Hörgeräte ohne Zuzahlung

Hörgerät ohne Zuzahlung erwerben: So geht’s

1. Schwerhörigkeit feststellen

Lassen Sie sich von Ihrem HNO-Arzt eine Verordnung für ein Hörgerät ausstellen, der Ihre Schwerhörigkeit bestätigt.

2. Hörgerät auswählen

Kommen Sie mit dem Rezept zu einer Filiale in Ihrer Nähe und finden Sie das passende Hörgerät zum Nulltarif.

3. Hörgerät erhalten

Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse, damit die Kostenübernahme problemlos über die Bühne geht und Sie schon bald Ihr Hörgerät im Ohr tragen.

Die häufigsten Fragen zu den Nulltarif-Hörgeräten

Die Voraussetzung für die Zuzahlung der Krankenkasse ist eine Verordnung des HNO-Arztes, die die medizinische Notwendigkeit einer Hörhilfe vorsieht. Ist dies gegeben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Hörgerät bis zum festgelegten Zuzahlungsbetrag.

Damit ein Hörgerät von der Krankenkasse bezahlt werden kann, muss es die folgenden Mindeststandards erfüllen:

  • Digitaltechnik
  • mindestens 6 Kanäle und 3 Hörprogramme
  • adaptive Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung
  • adaptive omnidirektionale und gerichtete Schallaufnahme

Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Kosten für ein Hörgerät im Rahmen der Grundversorgung zu übernehmen. Die maximale Höhe der Kostenübernahme ist gesetzlich festgelegt und beläuft sich auf bis zu 741 Euro für ein Hörgerät. In diesem Pauschalbetrag ist nicht nur die Anschaffung des Hörgeräts enthalten, sondern auch die Anpassung, das Testen, die Wartung und Reparatur der Geräte. Für Sie fällt lediglich eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät an. a

Der genaue gesetzliche Zuschuss hängt von der Art und des Grades der Schwerhörigkeit ab. Wenn Sie z. B. unter einem leichten bis mittleren Hörverlust auf beiden Ohren leiden, könnte sich der gesetzliche Zuschuss wie folgt ergeben:

2 x 690,00 € (Festbetrag je Hörgerät)
+2 x 154,70 € (Reparatur-Pauschale je Hörgerät)
= 1.755,30 € (Gesamt-Zuschuss der Krankenkasse)

Wir bieten zuzahlungsfreie Hörgeräte von allen gängigen Herstellern an. Dabei können Sie sichergehen, dass jede Marke dieselben Standards erfüllt. Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist,  dass die Kosten des Hörgerätes den Festbetrag der Krankenkasse nicht überschreiten. Wir beraten Sie kompetent und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten unter Berücksichtigung des festgelegten Zuschusses auf.

Nein, die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für das medizinisch notwendige Kassengerät.  Wenn Sie sich ein höherwertiges Gerät aus Komfortgründen wünschen, müssen Sie den Mehrpreis selbst begleichen.

Ja, bei uns finden Sie zuzahlungsfreie Hörgeräte mit Bluetooth, die Sie z. B. ganz bequem mit dem Handy verbinden können – so schränkt Sie die Schwerhörigkeit in keinem Lebensbereich mehr ein. Wenn Sie sich ein sehr kleines zahlungsfreies Gerät wünschen, müssen Sie möglicherweise auf die Bluetooth-Technologie verzichten. Gemeinsam finden wir die passende Hörlösung für Sie – vereinbaren Sie einen Termin.

Ja, wir haben ein breites Sortiment zuzahlungsfreier Hörgeräte, die teilweise mit Akkutechnologie ausgestattet sind. Klicken Sie sich durch unsere Auswahl und reservieren Sie Ihr Wunschgerät noch heute.